Oldtimerkauf
Ablauf und Regelungen

Wie ist der Ablauf bei Probefahrten?

Bitte vereinbare eine Probefahrt mit Deinem Traumauto vorab, damit wir alles vorbereiten können. Probefahrten werden erfolgen in Begleitung, um z.B. Fragen zur Bedienung oder zum Auto direkt beantworten zu können und haben eine Dauer von 30 – 45 Minuten. Für Probefahrten haben wir eine Versicherung mit € 2000,- Selbstbeteiligung abgeschlossen. Bringe bitte zum vereinbarten Termin Deinen Ausweis und den Führerschein im Original mit. Wir erheben eine Kostenpauschale in Höhe von € 150,- pro Probefahrt, die Du bitte vor der Probefahrt in bar zahlst. Selbstverständlich wird der Betrag beim Kauf auf den Kaufpreis angerechnet.

Gibt es weitere Services?

Wir bieten ein Auslieferungspaket an. Es beinhaltet:

  • Ein Indoor-Abdecktuch für Dein neues Auto
  • Einen Verbandkasten
  • Ein Warndreieck
  • Zwei Warnwesten
  • Einen vollen Tank

Das Auslieferungspaket kostet € 449,-.

Welche Regelungen gibt es, wenn Jessen Classic Cars ein Auto in Kommission verkauft?

Der Verkäufer schließt eine Kommissionsvereinbarung mit uns, die z.B. regelt, welchen Preis der Verkäufer erzielen möchte, wie hoch die Kosten für die Vermittlungstätigkeit von Jessen Classic Cars ist oder welche Wartungsarbeiten/Aufbereitungen durchgeführt werden sollen/müssen. Du kannst gern ein Exemplar der Kommissionsvereinbarung bei uns anfordern.

Käufer schließen entweder direkt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag oder – dort wo Jessen Classic Cars eine Vollmacht des Verkäufers erhalten hat – mit Jessen Classic Cars. In jedem Fall beinhaltet der Kauf einen Zustandsbericht und eine Reparaturkosten-Versicherung.

Verkauft Jessen Classic Cars auch eigene Fahrzeuge?

Wir kaufen auch Fahrzeuge selbst an und verkaufen sie wieder. Auch diese Fahrzeuge kommen mit Zustandsbericht und Reparaturkosten-Versicherung und einer 12-monatigen Sachmängelhaftung.

Warum gibt Jessen Classic Cars die Anzahl der Vorbesitzer bei Fahrzeugen nicht an, die aus der Schweiz stammen?

Anders als bei uns in Deutschland wird in der Schweiz die Anzahl der Vorbesitzer eines Fahrzeugs nicht festgehalten. Somit können wir die Anzahl der Vorbesitzer nicht mit Sicherheit angeben, wir müssen uns auf die Angaben des Verkäufers verlassen. Das kennzeichnen wir natürlich entsprechend. Ähnlich ist es bezüglich der Angaben zu Unfallfreiheit und Nachlackierungen bei Fahrzeugen.